Gemäss Art. 9 DSG / Art. 7 DSV und Art. 28 Abs. 3 DSGVO — Gültig ab Juni 2026
Gültig ab: Juni 2026
Version: 1.0
Dieser Auftragsbearbeitungsvertrag („AVV“) wird zwischen dem Unternehmen, das die Apps Pubman und/oder Pubfan der Pubware GmbH nutzt (nachfolgend „Kunde“ oder „Verantwortlicher“), und der Pubware GmbH, Hohfurristrasse 74, 8408 Winterthur, Schweiz (nachfolgend „Pubware“ oder „Auftragsbearbeiterin“), geschlossen.
Dieser AVV ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Pubware GmbH und bildet einen integralen Bestandteil des Nutzungsvertrags. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem AVV und den AGB gehen die Bestimmungen dieses AVV vor.
Dieser AVV bedarf der gesonderten Bestätigung durch den Kunden.
1.1 Dieser AVV regelt die Bearbeitung von Personendaten, die der Kunde als Verantwortlicher im Sinne von Art. 5 lit. j DSG in die Apps Pubman und Pubfan eingibt oder eingeben lässt (nachfolgend „Kundendaten“). Dazu gehören insbesondere:
1.2 Nicht Gegenstand dieses AVV sind Personendaten, für die Pubware eigenständig Verantwortliche ist. Dies umfasst:
Für diese Daten gilt die Datenschutzrichtlinie der Pubware GmbH.
2.1 Der Kunde ist der Verantwortliche (Art. 5 lit. j DSG) für die Kundendaten. Er entscheidet über Zweck und Mittel der Bearbeitung der von ihm eingegebenen Personendaten.
2.2 Pubware ist die weisungsgebundene Auftragsbearbeiterin (Art. 5 lit. k, Art. 9 DSG) für die Kundendaten. Pubware bearbeitet die Kundendaten ausschliesslich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen des Kunden.
2.3 Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
3.1 Pubware bearbeitet die Kundendaten ausschliesslich nach den dokumentierten Weisungen des Kunden, es sei denn, eine gesetzliche Pflicht erfordert eine abweichende Bearbeitung. In diesem Fall informiert Pubware den Kunden vor der Bearbeitung über die rechtliche Anforderung, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
3.2 Pubware verwendet Kundendaten zu keinem eigenen Zweck. Insbesondere findet keine geschäftsübergreifende Auswertung, kein Marketing, keine Statistikgenerierung und kein Training von KI-Modellen mit identifizierbaren Kundendaten statt. Pubware bearbeitet Kundendaten gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. a DSG nur so, wie es der Kunde selbst rechtmässigerweise dürfte.
3.3 Pubware informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie der Auffassung ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstösst.
4.1 Pubware trifft und unterhält angemessene technische und organisatorische Massnahmen (Art. 8 DSG, Art. 1–3 DSV) zum Schutz der Kundendaten vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung. Diese umfassen insbesondere:
4.2 Diese Sicherheitsmassnahmen binden Pubware als eigene Pflicht gemäss Art. 8 DSG. Sie sind nicht durch vertragliche Haftungsbeschränkungen abdingbar.
5.1 Pubware stellt sicher, dass die mit der Bearbeitung der Kundendaten befassten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 62 DSG).
5.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung überdauert die Beendigung dieses AVV.
6.1 Der Kunde erteilt Pubware hiermit eine allgemeine Genehmigung (Art. 9 Abs. 3 DSG, Art. 7 DSV) zur Beiziehung der in Anhang A aufgeführten Unterauftragsbearbeiter.
6.2 Pubware informiert den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus über beabsichtigte Änderungen an der Liste der Unterauftragsbearbeiter (Hinzufügung oder Ersetzung). Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Änderung zu widersprechen. Erhebt der Kunde begründeten Widerspruch, bemüht sich Pubware um eine alternative Lösung. Kann keine für beide Seiten zumutbare Lösung gefunden werden, hat der Kunde das Recht, diesen AVV und den zugehörigen Nutzungsvertrag ausserordentlich zu kündigen.
6.3 Pubware schliesst mit jedem Unterauftragsbearbeiter einen Vertrag, der dem Unterauftragsbearbeiter mindestens gleichwertige Datenschutzpflichten auferlegt wie die in diesem AVV festgelegten. Pubware bleibt dem Kunden gegenüber für die Einhaltung der Pflichten durch ihre Unterauftragsbearbeiter verantwortlich.
6.4 Die aktuelle Liste der Unterauftragsbearbeiter ist in Anhang A dieses AVV festgehalten und wird auf pubware.ch/avv veröffentlicht.
7.1 Die in Anhang A aufgeführten Unterauftragsbearbeiter mit Sitz in den USA sind dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework (Swiss-US DPF) angeschlossen, das vom EDÖB als angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 16 Abs. 1 DSG anerkannt ist. Subsidiär stützt sich Pubware auf vom EDÖB genehmigte Standardvertragsklauseln (SCC) gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. d DSG.
7.2 Pubware leitet die Datenübermittlungen an die US-Unterauftragsbearbeiter ein und trägt die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Art. 16 DSG-Garantien (DPF-Zertifizierung, SCC-Fallback) für jede von ihr veranlasste Weiterübermittlung.
7.3 Google Cloud Vertex AI verarbeitet Daten ausschliesslich über den globalen Endpunkt von Google; dort kann die Verarbeitung in Google-Rechenzentren weltweit, u. a. in den USA, erfolgen. Vertex AI ist daher in Anhang A mit möglicher Verarbeitung in den USA aufgeführt; für diese Übermittlungen gelten die Garantien gemäss Ziff. 7.1 (Swiss-US DPF, subsidiär SCC). An Vertex AI werden keine Gastdaten übermittelt.
7.4 Der Kunde als Verantwortlicher trägt die Pflicht gemäss Art. 19 Abs. 4 DSG, die US-Empfänger und die Transfergeographie in seiner eigenen Datenschutzerklärung gegenüber Gästen und Mitarbeitenden zu benennen.
8.1 Pubware meldet dem Kunden jede Verletzung der Sicherheit von Kundendaten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme (Art. 24 Abs. 3 DSG).
8.2 Die Meldung enthält mindestens:
8.3 Die Benachrichtigung des EDÖB (Art. 24 Abs. 1 DSG) und der betroffenen Personen (Art. 24 Abs. 4 DSG) obliegt dem Kunden als Verantwortlichem. Pubware unterstützt den Kunden dabei auf Anfrage.
9.1 Pubware unterstützt den Kunden durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (Art. 25–29 DSG), insbesondere bei Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Datenübertragbarkeitsbegehren.
9.2 Erhält Pubware eine Anfrage direkt von einer betroffenen Person, leitet sie diese unverzüglich an den Kunden weiter. Pubware beantwortet Anfragen betroffener Personen nicht eigenständig, es sei denn, der Kunde weist sie ausdrücklich dazu an.
10.1 Pubware bearbeitet und bewahrt Kundendaten ausschliesslich nach den dokumentierten Weisungen des Kunden auf, vorbehaltlich der in Anhang B festgelegten gesetzlichen Mindestaufbewahrungsfristen.
10.2 Bei Beendigung des Nutzungsvertrags gibt Pubware die Kundendaten auf Weisung des Kunden heraus oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die in Anhang B festgelegten gesetzlichen Mindestfristen bleiben vorbehalten. Die Löschung wird nach Ablauf der anwendbaren Fristen durchgeführt.
10.3 Pubware unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seines Vernichtungs-/Anonymisierungspflicht nach Art. 6 Abs. 4 DSG, sobald Daten für den Bearbeitungszweck nicht mehr erforderlich sind.
11.1 Pubware führt ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten als Auftragsbearbeiterin gemäss Art. 12 Abs. 2 DSG, soweit eine solche Pflicht besteht und keine anwendbare Ausnahme greift (Art. 12 Abs. 5 DSG i.V.m. Art. 24 DSV). Die KMU-Ausnahme (Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden) setzt voraus, dass keine Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten in grossem Umfang und kein Profiling mit hohem Risiko stattfindet.
11.2 Pubware bestätigt, dass sie keine strukturierten besonders schützenswerten Personendaten (Art. 5 lit. c DSG) erhebt und kein Profiling oder Scoring von Gästen durchführt. KI-Dienste verarbeiten ausschliesslich Geschäfts-/Menü-/Standortdaten sowie die Produktliste des Standorts (Sprachbestellungen). Es werden keine personenbezogenen Gäste- oder Mitarbeiterdaten an KI-Dienste übermittelt.
12.1 Sofern die Schwelle gemäss Art. 4 DSV (Protokollierung automatisierter Bearbeitungen) und Art. 5 DSV (Bearbeitungsreglement) für Pubware als private Auftragsbearbeiterin erreicht wird — insbesondere falls eine Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten in grossem Umfang oder ein Profiling mit hohem Risiko festgestellt wird — verpflichtet sich Pubware, die entsprechenden Pflichten zu erfüllen.
12.2 Nach gegenwärtiger Einschätzung wird diese Schwelle nicht erreicht, da Pubware keine strukturierten besonders schützenswerten Daten erhebt und kein Profiling betreibt. Freitext-Notizen und -Kommentare können zwar beiläufig sensible Informationen (Allergien, Gesundheitsdaten) enthalten, stellen jedoch nicht die Haupttätigkeit dar.
13.1 Die Parteien stellen klar, dass sie keine gemeinsam Verantwortlichen im Sinne des DSG oder der DSGVO sind. Der Kunde ist alleiniger Verantwortlicher für die Kundendaten; Pubware handelt ausschliesslich als weisungsgebundene Auftragsbearbeiterin.
13.2 Pubware ist eigenständige Verantwortliche ausschliesslich für die in Ziffer 1.2 genannten Daten (Pubfan-Benutzerkontodaten, Plattform-Verwaltungsdaten, anonymisierte Nutzungsdaten).
14.1 Dieser AVV ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pubware GmbH.
14.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem AVV und den AGB gehen die Bestimmungen dieses AVV vor.
14.3 Dieser AVV tritt mit der gesonderten Bestätigung durch den Kunden in Kraft und gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags.
15.1 Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
15.2 Änderungen dieses AVV bedürfen der Schriftform.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieses AVV unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).
Stand: September 2026
| Unterauftragsbearbeiter | Zweck | Verarbeitungsort | Transfergarantie |
|---|---|---|---|
| Stripe, LLC | Zahlungsabwicklung (Stripe Connect) | USA | Swiss-US DPF; SCC (Fallback) |
| Google LLC — Gemini API / Live API | Sprachbestellungen (generativelanguage.googleapis.com); Paid-Tier-Projekt — kein Modell-Training mit Eingabedaten (Schweiz/EWR/UK-Klausel) | USA | Swiss-US DPF; SCC (Fallback) |
| Google LLC — Workspace / Gmail | Transaktionale E-Mails (Reservationsbestätigungen u. Ä.) | USA | Swiss-US DPF; SCC (Fallback) |
| Google LLC — Firebase Analytics | App-Nutzungsanalyse (nur Pubman; Geräte-IDs, keine Gastdaten) | USA | Swiss-US DPF; SCC (Fallback) |
| Google Cloud — Vertex AI | Bildgenerierung, Datenextraktion von Webseiten (Geschäfts-/Menü-/Standortdaten; keine Gastdaten). Kurzfristige Zwischenspeicherung (~24 h) zu Sicherheits-/Missbrauchserkennungszwecken möglich; kein Modell-Training. | global (Google-Rechenzentren weltweit, u. a. USA) | Swiss-US DPF; SCC (Fallback) |
| Google Cloud — Firebase / Cloud Functions | Hosting, Datenbank, Cloud Functions | Schweiz (europe-west6, Zürich) | Auftragsbearbeitung unter Google CDPA; kein US-Transfer |
Hinweis: Pubware initiiert alle Datenübermittlungen an die US-Unterauftragsbearbeiter und gewährleistet die Aufrechterhaltung des Swiss-US DPF und der SCC für jede Weiterübermittlung. Der Kunde als Verantwortlicher ist verpflichtet, die US-Empfänger und die Transfergeographie in seiner eigenen Datenschutzerklärung gemäss Art. 19 Abs. 4 DSG zu benennen.
Pubware bewahrt Kundendaten für die gesetzlich erforderliche Mindestdauer auf und unterstützt den Kunden bei der Löschung auf dokumentierte Weisung. Die folgenden Mindestfristen gelten:
| Datenkategorie | Mindestaufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Transaktions-/Abrechnungs-/Buchhaltungsdaten (inkl. Inter-Mitarbeiter-Settlements) | 10 Jahre ab Ablauf des Geschäftsjahres | Art. 958f OR | Längste Frist; AHV-/Steuerpflichten können verlängern. Diese Frist begrenzt die Rückgabe/Löschung bei Vertragsbeendigung. |
| Arbeitszeit-/Pausen-/Arbeitsplanaufzeichnungen | 5 Jahre ab Ablauf der Gültigkeit | Art. 46 ArG / ArGV 1 Art. 73 | Pubware unterstützt den Arbeitgeber (Kunden) bei der Erfüllung seiner Art. 46 ArG-Pflicht. Ist ein Arbeitszeitdatensatz zugleich abrechnungsrelevant, gilt die längere Frist (10 Jahre). |
| Reservationsdaten | 2 Jahre nach der Reservation | Vertraglich | Nach Ablauf löschbar auf Weisung des Kunden. |
| Temporäre Gastdaten | 14 Tage nach Inaktivität | Art. 6 Abs. 4 DSG | Zugehörige Buchungsbelege bleiben als gesetzlich aufbewahrungspflichtige Daten erhalten. |
| Benutzerkontodaten | Solange das Konto aktiv ist | Vertragserfüllung | Self-Service-Löschung mit 7-tägiger Karenzfrist verfügbar. |
| Aggregierte/anonymisierte Nutzungsdaten | Unbegrenzt | — | Kein Personenbezug; nicht Gegenstand von Löschungspflichten. |
Die automatische Löschung an den genannten Fristen-Grenzen ist gegenwärtig nicht implementiert (mit Ausnahme der 14-Tage-Bereinigung temporärer Gastdaten). Pubware bewahrt Daten für die gesetzlich erforderliche Mindestdauer auf und löscht auf dokumentierte Weisung des Kunden. Der Aufbau einer automatischen fristgerechten Löschung ist geplant.
Dieses Dokument wurde im Juni 2026 erstellt.